deutsch english france russian

Wichtiger Hinweis:

Informationen aus diesem Gesundheitsportal sollten Sie niemals als einzige Informationsquelle für gesundheitsbezogene Entscheidungen verwenden. …weiterlesen

Allergien bei Kosmetika und Pflanzen

Zart eingecremt – Allergene in Kosmetika. Menschen mit sensibler Haut bevorzugen gerne „hypoallergene“ und „allergologisch getestete“ Kosmetika. Leider ist dieses Etikett kein Freifahrtschein. Denn selbst, wenn das Produkt keine bekannten Allergene enthält, heißt das nicht, dass nicht ein Mensch doch auf irgendeine Substanz reagieren kann. Auch hier gilt: Es muss individuell getestet werden, was verträglich ist und was nicht.

 

Häufige Allergieauslöser in Kosmetika sind beispielsweise Konservierungsstoffe wie Parabene oder Chloracetamid sowie Duftstoffe aus Geraniol, Zitronenextrakt, Eichenmoosextrakt, Gewürznelken, Perubalsam und Zimtverbindungen. Gewürznelke, Zimt und Pfefferminze spielen auch eine Hauptrolle als Kontaktallergieauslöser in Zahnpasten und Mundwässern. Gerade Allergien auf pflanzliche Substanzen sind „im Kommen“, da durch den Trend „zurück zur Natur“ auch in Kosmetika immer mehr Pflanzenwirkstoffe eingesetzt werden. Wer eine empfindliche Haut hat, sollte sich daher in Bezug auf Zusatzstoffe an das Motto „weniger ist mehr“ halten.

Das können Sie tun

Nicht nur Zwiebeln lassen Tränen fließen

Allergien auf pflanzliche Substanzen sind stark „im Kommen“ Über 200 Pflanzen in unseren Breiten setzen Substanzen frei, die ein allergisches Kontaktekzem auslösen können. Dazu gehören auch Pflanzen mit bewährter heilender, hautpflegender Wirkung, die in medizinischen Cremes und Kosmetika Verwendung finden. Kontakt mit Pflanzen ergibt sich auch im Umgang mit Kräutermischungen, Trockensträußen, Tees (z.B. Pfefferminztee), Badezusätzen (z.B. Heublumenbad), in der Küche (Zwiebeln, Lauch, Schnittlauch, Knoblauch) und natürlich im direkten Umgang mit Gartenpflanzen (z. B. Primeln, Tulpen, Chrysanthemen). Bei Gärtnern, Blumenhändlerinnen und Angestellten in Kosmetik verarbeitenden Firmen können entsprechende Überempfindlichkeitsreaktionen zur Anerkennung einer Berufskrankheit, einer berufsbedingten Allergie, führen.