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Geburtshilfe, Hebammen und Naturheilkunde

Ehrbare Kräuterweiber als Vorläufer der Hebammen

Der Berufsstand der Hebammen hat eine lange Tradition und lässt sich bis ins Altertum zurückverfolgen. In jener Zeit wurden in Nordeuropa die kräuterkundigen „ehrbaren“ oder „weisen“ Frauen nicht nur in allgemeinen Gesundheits und Lebensfragen konsultiert, sondern auch in allen Fragen der Fruchtbarkeit, Schwangerschaft und Geburt. Sie übten ihre Tätigkeit im Rahmen traditioneller Nachbarschaftshilfe aus, gegen eine Vergütung, meist in Form von Naturalien.

Mit der Zeit spezialisierten sich manche „ehrbaren“ Frauen immer mehr auf den Bereich der Geburtshilfe und begründeten damit den Berufsstand der Hebammen. Es gab Dorfhebammen und Stadthebammen. Letztere genossen auch bei der Obrigkeit ein gewisses Ansehen und wurden beispielsweise bei Prozessen im Zusammenhang mit Kindstod oder Abtreibungen um ihre fachliche Meinung gebeten.

Im Mittelalter gerieten Hebammen, wie viele andere unschuldige Frauen, in die Fänge der Inquisition und wurden der Hexerei bezichtigt – mit den bekannten Konsequenzen. Doch ihr Wissen und Beistand war weiterhin für Schwangere und Gebärende unverzichtbar, und in den folgenden Jahrhunderten hatte der Berufsstand der Hebammen wieder seinen festen Platz in der Gesellschaft.

Im 18. Jahrhundert, im Zeitalter der Aufklärung und des Absolutismus, kam es zu Reformen im Gesundheitswesen und damit auch zu einer Beschränkung der Hebammentätigkeit auf die normale Geburt. Von diesem Zeitpunkt an waren Hebammen verpflichtet, bei komplizierten Geburten einen Arzt hinzuzuziehen.

Mitte des 18. Jahrhunderts entstanden in Deutschland die ersten öffentlichen Hebammenschulen. Heutzutage erfolgt die Ausbildung zur Hebamme (männliche Absolventen werden „Entbindungspfleger“ genannt) an staatlichen Lehrstätten und dauert drei Jahre. Sie endet mit einer staatlichen Prüfung. Danach ist die Absolventin als freiberufliche oder angestellte Hebamme (z. B. im Krankenhaus) tätig oder arbeitet in anderen Fachbereichen, in denen entsprechendes Fachwissen erforderlich ist. In ganz Europa gilt eine Hebamme als hochqualifizierte medizinische Fachkraft. Nach dem deutschen und österreichischen Hebammengesetz ist ein Arzt (bzw. eine Ärztin) verpflichtet, bei einer Geburt eine Hebamme hinzuzuziehen.

Die Rückkehr der Naturheilkunde

Nachdem die Geburtshilfe ab Mitte des 20. Jahrhunderts fast nur noch in Krankenhäusern stattfand und unter strengsten konventionell-medizinischen Auflagen erfolgte, gab es in diesem Rahmen so gut wie keine naturheilkundlichen Behandlungen mehr. Viele Hebammen bemühten sich, zumindest in einigen Bereichen Hausmittel und naturheilkundliche Methoden anzuwenden.

Das zunehmende Wissen um Nebenwirkungen konventioneller Medikamente sowie der Kostendruck im Gesundheitswesen haben jedoch in den vergangenen Jahren einen Umdenkungsprozess in die Wege geleitet, der naturheilkundlichen Therapien neue Perspektiven bietet. Patienten fordern schonendere Behandlungen, ganzheitliche Methoden erfahren einen neuen Stellenwert und auch werdende Mütter machen sich Gedanken über mögliche Schadstoffbelastungen für ihr Kind und wie solche zu vermeiden sind.

Diese Entwicklung motiviert auch engagierte Hebammen, sich aktiv für Veränderungen in der Geburtshilfe einzusetzen und sich in naturheilkundlichen Behandlungsmethoden fortzubilden. Homöopathie, Fußreflexzonentherapie, Akupunktur, Aromatherapie, um nur einige zu nennen, halten langsam wieder Einzug in die Bereiche von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Eine positive Entwicklung, die zum Wohle von Mutter und Kind nur zu fördern ist.