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Tierversicherung

Im deutschsprachigen Raum gibt es einen riesigen Markt an Tierversicherungen. Die Hundehaftpflichtversicherung in Deutschland ist Sache der Länder, die ihre eigenen Gesetze und Verordnungen erlassen. Neben der Hundehaftpflichtversicherung ist oft auch ein Erkennungschip notwendig. Die Haftpflichtversicherungen bei Hunden sind in Bundesländern wie Bayern oder Baden-Württemberg keine Pflicht, aber in Ländern wie Berlin oder Hamburg. In einigen Bundesländern gibt es spezielle Vorschriften und Richtlinien für Halter bei Kampfhunden, die teils von Versicherern nicht versichert werden, wenn es sich für sehr gefährliche Rassen handelt. Die Versicherungspflicht in einigen Bundesländern kann sich mit dem Versicherungsangebot bei vielen Rassen kontraproduktiv darstellen.

Für Halter von Hunden und Pferden ist aber eine Haftpflichtversicherung sinnvoll, da sie direkt und indirekt durch Folgeschäden bei Dritten haftet. Die private Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden durch häusliche Kleintieren wie Vögel, Meerschweinchen oder Katzen ab. Bei guten Versicherungen werden auch Schäden bezahlt, auf die der Tierhalter keinen direkten Einfluss hat, zum Beispiel wenn das Pferd über die Koppel springt oder wenn der Hund trotz Leinenzwang frei läuft. Grundsätzlich bieten aber nicht alle Versicherungen Leistungen an, wenn der Verstoß gegen die Halter­pflichten den Ursprung des Versicherungsfalls darstellt. Familie, Freunde oder Fremdreiter können mitversichert werden. Spezielle Verträge gibt es bei Reitern innerhalb einer Reitbeteiligung, die namentlich aufgeführt werden sollte.

Bei den Versicherungen für Hunde und Katzen werden viele Komplettversicherungen angeboten. Sie umfassen oft den Kranken- und Unfallschutz, den Vorsorgeschutz, den Auslandsschutz oder den OP-Kostenschutz. Hier werden unter anderen bestimmte Leistungsgrenzen pro Jahr für den Versicherungsbereich gesetzt. Bei den Tierarztkosten kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Versicherungen bieten unterschiedliche Optionen bei den Sätzen zu Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) an. Man kann zum Beispiel den dreifachen Satz bei den OP-Kosten für den Tierarzt nach der Gebührenverordnung versichern. Die Auslagen beim Tierarzt können bei manchen Versicherern unbürokratisch und schnell bezahlt werden. Es gibt Anbieter, die innerhalb eines Tages, sogar innerhalb ein paar Stunden, die Regulierung vornehmen.

Bei den Kostenerstattungen berücksichtigen manche Anbieter auch Kosten für homöopathische Anwendungen, die gerade bei Tieren sehr beliebt sind, oder physikalischen Therapien und stationäre Tierklinikaufenthalte. Der Tierhalter hat bei den Versicherungsangeboten in der Regel die freie Tierarzt- und Tierklinikwahl. Beitragsunterschiede für große und kleine Hunderasse sind bei einigen Versicherern nicht vorgesehen. Keinen Unterschied machen Versicherungen meistens nach der Art des Leistungsfalles, dass heißt, sowohl bei Unfällen als auch bei Erkrankungen werden Leistungen bezahlt. Viele Versicherungsleistungen bauen sich auf die Haftpflichtversicherung bei Hunden und Pferden auf und können modulhaft erweitert werden. Bei Hunde- und Pferdehaftpflichtangeboten können verschiedene Versicherungssummen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbart werden. Mietsachen sind meistens mit einem geringeren Betrag mitversichert.