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Welche Zusatzleistungen übernehmen die Krankenkassen?

Die einzelnen Gesetzlichen und Privaten Krankenkassen unterscheiden sich voneinander vor allem durch ihr Leistungsspektrum in der Übernahme von Zusatzleistungen. Das umfasst homöopathische Behandlungen genauso wie physiotherapeutische oder zahnmedizinische Maßnahmen oder spezielle Therapien aus dem psychotherapeutischen Bereich. Auch zahlreiche Prophylaxe-Behandlungen zur gezielten Vorbeugung oder engmaschigen Vorsorge gegen Erkrankungen fallen unter dieses freiwillige Leistungsspektrum.

Die am häufigsten übernommenen Zusatzleistungen

Vor allem aus dem Bereich alternativer Medizin werden inzwischen viele Zusatzleistungen durch die Kassen übernommen. Das umfasst beispielsweise Atemtherapie, alternative Krebstherapien, Homöopathie, Eigenblut- und Eigenurin-Therapie, Fangobehandlungen und Reflexzonenmassagen, Kneipp-Kuren sowie Osteopathie und Irisdiagnostik. Das heißt, dass durch die Kassen sogar in ihrer medizinischen Wirkung umstrittene Behandlungen übernommen werden. Darunter fallen auch psychotherapeutische Therapieansätze wie Theatertherapie oder Musiktherapie. Wesentlich greifbarer sind Zusatzleistungen in Form von Zuschüssen zu sportmedizinischen Untersuchungen und Behandlungen und Leistungen aus dem Bereich Zahnmedizin. Allerdings hat ein Patient nicht automatisch Anspruch auf die Übernahme von Zusatzleistungen, sondern muss selbige bei seiner Kasse beantragen. Trotz der großen Bandbreite alternativer Behandlungen, für die die Kassen ganz oder teilweise die Kosten übernehmen, fehlen inzwischen im Katalog der Krankenkassen auch zahlreiche Leistungen, die in früheren Jahren feste Satzungsleistungen waren – wie beispielsweise die Kostenübernahme bei Sehhilfen.

Zusatzleistungen bei gesetzlichen Kassen sind nicht fix

Bei der Versicherung durch Private Krankenkassen wird in der Regel vorab genau festgelegt, welchen Leistungskatalog ein Kunde abgedeckt wissen möchte. Vor allem die gesetzlichen Krankenkassen sind jedoch recht volatil, was die Kostenübernahme für Zusatzleistungen betrifft. In Abhängigkeit von der jeweiligen Haushaltslage zeigen sie sich in manchen Jahren spendabel, in manchen jedoch äußerst zugeknöpft, was die Finanzierung medizinischer oder alternativer Behandlungen angeht, die nicht im Pflichtkatalog der Kassen verankert sind. Orientierung dazu gibt es beispielsweise auf http://www.krankenversicherungforum.com/, wo die einzelnen Kassen und ihre jeweiligen Leistungsumfänge dargestellt werden. In Jahren besonders guter Haushaltslage macht sich dies in der steigenden Bereitschaft der Gesetzlichen Kassen zur Kostenübernahme auch exotischer Zusatzleistungen wie beispielsweise Schlammkuren oder Heilwasserkuren bemerkbar.

Gastbeitrag Autor: AFR

Zusatzinformation: Spiegel-Online