Zusatzversicherung
Für Kunden von gesetzlichen Krankenkassen sind Zusatzversicherungen interessant, zum Beispiel für Behandlungen bei Naturheilpratikern oder zur Chefarztbehandlung in der Klinik. Eine freiere Klinikwahl oder die Wahl von Ein- und Zweibettzimmer stehen ganz oben auf der Wunschliste der Zusatzversicherten. In Deutschland gibt es rund 22 Millionen Verträge zu Zusatzversicherungen mit einem Umsatz von rund sieben Milliarden Euro. Seit Ende 2012 gibt es bei Neuverträgen keine unterschiede mehr beim Geschlecht, es werden die sogenannten Unisex-Tarife angeboten, die sich allerdings auf gesunde Neukunden beziehen. Die Tarife unterscheiden sich vor allem nach dem aktuellen Gesundheitszustand und den Vorerkrankungen sowie dem Alter. Desto älter der Versicherte ist, desto teurer wird die Zusatzversicherung in der Regel. Risikozuschläge bei Vorerkrankungen können sogar dazu führen, dass kein Vertragsabschluss möglich ist.
Eine Zusatzversicherung, die nur auf die Zuschläge zu besseren Zimmern ausgelegt ist, macht weniger Sinn auf Grund der geringen Differenz der Zimmerkosten, als komplette Versicherungspakete, die zum Beispiel die Chefarztbehandlung mit einbeziehen. Der Chefarzt als fester Ansprechpartner bei schwierigen Krankheitsfragen macht durchaus sind. Durch die Wahlleistungsvereinbarung können die Ärzte nach der privaten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen. In diesem Fall rechnen die Ärzte direkt mit dem Patienten ab und die Versicherer erstatten später die Kosten, die nach den Tarifen allerdings unterschiedlich sein können. Bei langwierigen Behandlungen können die privaten Wahlleistungen sehr teuer werden. Die Abwicklungsregelungen bei privaten Versicherungen sind ein wichtiger Bestandteil des Vertrages.
Zusatzversicherungen bei ambulanten oder stationären Behandlungen werden auch zusätzlich zu den betrieblichen Krankenversicherungen der Mitarbeiter für Unternehmen mit einem Rahmenvertrag angeboten. Zum Beispiel für Führungskräfte in einem Unternehmen. Sinnvoll sind für Führungskräfte in internationalen Unternehmen zusätzliche Auslandskrankenversicherungen. Bei Zusatzversicherungen für Unternehmen ist das Unternehmen der Vertragspartner und nicht der einzelne Angestellte. Hier spielt vor allem das Alter des versicherten Mitarbeiters eine Rolle. Zusatzversicherungen bei Unternehmen haben unter anderem den Vorteil, dass für die Führungskräfte keine Gesundheitsprüfung vor Vertragsschluss notwendig ist. Nachteilig wirkt sich hier aus, dass bestimmte chronische Krankheitsbilder der Mitarbeiter wie Diabetes meistens nicht versichert werden.
Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte gibt es nach bestimmten Grundthemen gestaffelt, wie Versicherungsschutzpaketen im Ausland, in der Klinik oder beim Heilpraktiker. Auch bei zahnärztlichen Leistungen können Zusatzversicherungen sinnvoll sein. Leistungen wie Zahnersatz, Inlays oder aufwendigerer Zahnbehandlungen können je nach Tarif mit bestimmten Prozenten pauschal versichert werden. Bei den Premium-Produkten bei Zahnzusatzversicherungen können zum Beispiel bis 90 Prozent des Rechnungsbetrags versichert werden. Jeder Vertrag ist auch hier von den individuellen Rahmenbedingungen wie dem Zahnstatus oder das Alter abhängig. Bei den Verträgen zu den Zusatzversicherungen, zum Beispiel bei Zahnzusatzversicherungen, können Leistungsbegrenzungen über Jahre geregelt sein. Die Wartezeiten sind meistens um die sechs Monate. Bei unfallbedingten Behandlungen kann die Wartezeit entfallen. Einige Tarife beinhalten Bonusleistungen, wenn man bestimmte Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt nachweisen kann.