Zahnbehandlungskosten
Die Zahnbehandlungskosten spielen in der modernen Zahnmedizin, vor allem bei hochwertigen Zahnersatzlösungen, eine zentrale Rolle. Rein kosmetische Zahnbehandlungen wie Bleaching müssen in der Regel selbst bezahlt werden. Hier zahlen weder die privaten noch die gesetzlichen Krankenversicherungen. Kosmetische Lösungen können wie Schönheitsoperationen nach eigenem Ermessen finanziert werden, zum Beispiel über Gesundheitskredite. Anders sieht es bei medizinisch notwendigen Zahnbehandlungen aus, die durchaus aus in die Ästhetische Zahnmedizin fallen können. Seit dem Jahr 2005 erstatten die Kassen nach dem Befund einen Zuschuss in Form eines festen Betrags. Der Befund ist stellt auch die Basis zu einer Kostenkalkulation durch den Zahnarzt dar, egal welche Entscheidungen zu welchen Behandlungen man letztendlich fällt. Um die Kostenübernahmen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen festzustellen, sollte man den Heil- und Kostenplan bei den Versicherungen einreichen.
In der Regel leisten private Krankenkassen höhere Erstattungsleistungen zum Heil- und Kostenplan, vor allem innerhalb der Ästhetischen Zahnmedizin, allerdings ist heute oft nicht alles abzusetzen. Immer stellen die Tarifregelungen die Grundlage dar. Gerade höhere Behandlungskosten und die Erstattungsleistungen sollte man immer im Vorfeld mit den Krankenkassen abklären. Zahnärzte oder Abrechnungsstellen können hier den Patienten helfen. Wenn die Zahnarzt- und Laborleistungen den eigenen Etat übersteigen, kann man eventuell Teilzahlungslösungen besprechen oder auch Ratenzahlungen vereinbaren, die natürlich realistisch kalkuliert werden müssen. Teilzahlungsvereinbarungen kann man heut problemlos mit dem Zahnarzt besprechen.
Zahnärzte arbeiten heute oft mit Abrechnungsstellen zusammen, die Finanzdienstleister sind und die Praxen mit niedrigen Verwaltungsaufwänden unterstützen. Patienten können mit der Abrechungsstelle zum Beispiel eine Ratenzahlung vereinbaren und bekommen dann über die Abrechnungsstelle auch die Rechnung. Berechtigte Erstattungsansprüche gegen die Krankenkassen können über die Abrechnungsstellen ebenfalls eingefordert werden. Teilzahlungen wie auch Finanzierungen sind heute von wenigen Monaten bis zu dreijährigen Laufzeiten üblich. Meistens werden bis zu vier Monate zinsfreie Ratenverträge angeboten.